Referendum – direkte Demokratie

Bürger wirft Brief in Wahlurne

Was ist ein Referendum?

Volksabstimmungen und Referenden sind Instrumente der direkten Demokratie. Die stimmberechtigte Bevölkerung stimmt hierbei unmittelbar über politische Sachentscheidungen ab. Sie bilden neben Wahlen auf allen Ebenen des politischen Systems und dem Engagement in Parteien die gesetzlich geregelten Partizipationsmöglichkeiten. Im Gegensatz zur repräsentativ-demokratischen Partizipationsmöglichkeiten, bei denen Entscheidungen durch gewählte Vertreter:innen getroffen werden, verfolgen direktdemokratische Elemente das Ziel, den Volkswillen in politischen Entscheidungen so unmittelbar wie möglich umzusetzen. Einer staatlichen Behörde unterliegt allein die Umsetzung nach der getroffenen Entscheidung. Man unterscheidet Volksabstimmung und Referendum hinsichtlich ihres Initiators. Bringt das Volk selbst eine Vorlage und möchte darüber abstimmen, spricht man von einer Volksabstimmung. Stimmt das Volk hingegen über eine Vorlage des Parlaments ab, spricht man von einem Referendum.

Da das deutsche Grundgesetz eine repräsentative Demokratie vorsieht, spielen direktdemokratischen Elemente nur eine untergeordnete Rolle. Im Grundgesetz sind sie auf Bundesebene nur bei der Abstimmung über eine neue Verfassung (Art. 146 GG) und einer Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) vorgesehen. Sollen zwei oder mehr Bundesländer zusammengeschlossen werden, müssen die von der Änderung betroffenen Einwohner:innen über das Gesetz abstimmen.

Die verschiedenen Phasen des Referendum

Die Landesverfassungen ermöglichen direktdemokratische Elemente in unterschiedlichem Ausmaß jedoch durchaus. Das plebiszitäre Verfahren lässt sich in unterschiedliche Phasen unterteilen, die sich je nach Bundesland voneinander unterscheiden können. Bevor ein Volksbegehren durchgeführt werden kann, muss eine erste Unterschriftensammlung erfolgen, die sogenannte Volksinitiative. Dieser Zulassungsantrag muss gegebenenfalls durch den Landtag geprüft werden. Wird es von diesem als zulässig erachtet, stellt das Volksbegehren den nächsten Schritt zur Einbringen einer politischen Initiative dar. Es zielt darauf ab, ein Gesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Können in einem begrenzten Zeitraum eine bestimmt Anzahl von wahlberechtigten Stimmen zusammengetragen werden, wird das Volksbegehren dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Nimmt das Parlament die Gesetzesvorlage an, hatte das Begehren Erfolg. Geht das Parlament den Vorschlag ab, kommt es zum Volksentscheid. Die dabei getroffene Entscheidung ist verbindlich.

Referenden in der Historie

Auf Bundesebene wurden seit Bestehen der Bundesrepublik zwei Referenden durchgeführt, beide bezogen sich auf eine Neugliederung des Bundesgebiets. Im Jahr 1952 wurde erfolgreich über die Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg abgestimmt, im Jahr 1996 über die Zusammenlegung der Bundesländer Berlin und Brandenburg, welche durch die Bevölkerung jedoch abgelehnt wurde. Auf Landesebene werden jedoch immer wieder obligatorische Referenden und Volksentscheide durchgeführt. Obligatorische Referenden finden in manchen Bundesländern, wie Bayern und Hessen, automatisch bei einer Verfassungsänderung statt, ohne, dass das Parlament dazu aufruft. So wurde beispielsweise zeitgleich mit der Landtagswahl in Hessen über einige Gesetzesänderungen abgestimmt. Bestandteil der obligatorischen Referenden waren unter Anderem die Streichung der Todesstrafe, die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre, die Möglichkeit zur elektronischen Verkündung von Gesetzen, und eine Reform der direkten Demokratie. Neben den Referenden finden Volksentscheide in allen Bundesländern zu den statt. Seit dem Jahr 1946 gab es 393 Volksinitiativen, 101 Volksbegehren und 25 Volksentscheide (Stand 2021). So wurden etwa in Berlin im Jahr 2014 über den vollständigen Erhalt des Tempelhofes Flughafenfeldes abgestimmt. Der Volksentscheid war erfolgreich, die Bürger:innen stimmten mit einer Wahlbeteiligung von 46,1% für dessen Erhalt. Im Jahr 2015 fand in Mecklenburg-Vorpommern ein Volksentscheid gegen die vom Land erlassene Gerichtsstrukturreform statt. Bildung und Kultur, Soziales, Wirtschaft oder Umwelt – das Themenspektrum der Volksentscheide ist breit. Obwohl fast die Hälfte aller Volksinitiativen an zu wenig Unterschriften scheitern, werden immerhin rund 17% der Vorschläge direkt vom Parlament angenommen und 25% letztendlich durch einen Volksentscheid erfolgreich.

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Quellen

Bundeszentrale für politische Bildung. Direkte Demokratie. BPB. Eingesehen am 12.12.2022.

Bundeszentrale für politische Bildung. Volksabstimmung. BPB. Eingesehen am 12.12.2022. 

Bundeszentrale für politische Bildung. Referendum. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16549/referendum/. Eingesehen am 12.12.2022.

Deutscher Bundestag. Wissenschaftlicher Dienst. Volksbegehren, Volksentscheid, Volksabstimmung: Begrifflichkeiten und Modelle Bundestag. eingesehen am 13.12.2022

Mehr Demokratie. Volksentscheide in Deutschland. https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/bisherige-volksentscheide eingesehen am 14.12.2022.

Mehr Demokratie. Volksbegehrensbericht 2021. https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2021. eingesehen am 14.12.2022.

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Emmely Achenbach
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